Nicht nur "Kriminelle" bedürfen der sachgerechten Beratung und Verteidigung
in Strafsachen. Schon aus einem simplen Verkehrsunfall oder anderen Alltäglichkeiten
kann sich ein Strafverfahren gegen Jeden von uns ergeben.
Im Laufe eines Strafverfahrens muß sich der unerfahrene Bürger mit Polizei, Staatsanwaltschaft
und Gerichten auseinandersetzen. Aufgabe der Strafverteidigung ist es, hierbei die Rechte des
Bürgers während des Ermittlungs- und Gerichtsverfahrens zu schützen und zu sichern. Hierzu
benötigt er die Hilfe eines erfahrenen und versierten Strafverteidigers, da er sich schon
aufgrund der persönlichen Ausnahmesituation kaum sachgerecht verteidigen kann. Deshalb
sollten Sie z.B. auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung Angaben bei Polizei oder
Staatsanwaltschaft machen, wenn diese Sie einer Straftat beschuldigen.
Für den Bürger, welcher sich plötzlich strafrechtlicher Verfolgung ausgesetzt sieht,
ist ein solches Verfahren oftmals mit erheblichen Ansehensverlusten und Problemen für
die private und berufliche Zukunft verbunden.
Wir sehen uns deshalb allein den Interessen unserer Mandanten verpflichtet.
Das Ziel unserer Arbeit ist nach Möglichkeit der Freispruch.
Ihr Ansprechpartner für das Gebiet des Strafrechts ist Rechtsanwalt Christoph Michel.
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