Die kluge Weitergabe eines hart erarbeiteten Vermögens an die
nächste Generation bedarf einer versierten erbrechtlichen Beratung.
Die wirtschaftliche Bedeutung des Erbens und Vererbens kann nicht hoch
genug eingeschätzt werden und stellt sich oftmals als rechtlich und
zwischenmenschlich besonders schwierig dar.
Wir vertreten und beraten Sie in Fragen der Erbgestaltung (Testament,
vorweggenommene Erbfolge, Erbverträge, Unternehmensnachfolge etc.)
sowie bei Fragen der Erbauseinandersetzung (Streitigkeiten um Erbschafts-
und Nachlaßfragen, Auskunftsansprüche im Zusammenhang mit
Erbfällen, Pflichtteilsklagen etc.).
Erbrechtliche Mandate erfordern eine gründliche Erfassung des
Sachverhalts und fundierte Kenntnisse und Erfahrungen nicht nur in
erbrechtlichen, sondern auch familienrechtlichen, steuerrechtlichen und
sozialrechtlichen Belangen. Hier liegt die besondere Stärke unserer
Rechtsanwaltskanzlei.
Rechtsanwalt Christoph Michel und Rechtsanwalt Wilhelm Graue,
beides Fachanwälte für Familienrecht und ausgewiesene Spezialisten
im Bereich des Erbrechts sind Ihre Ansprechpartner für diesen Fachbereich.
zurück
|