Rechtsanwälte und Steuerberater Michel und Graue

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Baurecht / Architektenrecht

Im privaten Baurecht werden die Rechtsbeziehungen zwischen den an einem Bauvorhaben Beteiligten (Bauherr, Bauträger, Bauunternehmer, Architekt, Bauhandwerker etc.) behandelt.

Den Löwenanteil der Streitigkeiten im privaten Baurecht machen Auseinandersetzungen um Baumängel aus. Aber auch Fragen der Vergütung von Bauleistungen, Fragen zu tatsächlichen oder vermeintlichen Mängeln von Architektenleistungen und alle weiteren im Zusammenhang mit einem Bauvorhaben auftauchenden rechtlichen Fragen werden Ihnen von unserer Kanzlei kompetent beantwortet.

Das Baurecht hat sich in den letzten Jahrzehnten zu einem der kompliziertesten und umfangreichsten Spezialgebiete des Zivilrechts entwickelt. Jeder, der heute mit einem Bauvorhaben befasst ist, benötigt deshalb die Beratung durch erfahrene Spezialisten auf dem Gebiet des Bau- und Architektenrechts. Fehler in der Abwicklung von Bau- und Architektenverträgen wirken sich oft erst wesentlich später mit schwerwiegenden, oft wirtschaftlich tiefgreifenden Konsequenzen aus. Unsere Kanzlei verfügt über langjährige Erfahrung und fundierte Spezialisierung auf dem Gebiet des Baurechts.

Ihr Ansprechpartner für fie Vertretung von Bauherren sowie Unternehmern ist Rechtsanwalt Wilhelm Graue.


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20.04.2024


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