Im privaten Baurecht werden die Rechtsbeziehungen zwischen den an einem
Bauvorhaben Beteiligten (Bauherr, Bauträger, Bauunternehmer, Architekt,
Bauhandwerker etc.) behandelt.
Den Löwenanteil der Streitigkeiten im privaten Baurecht machen
Auseinandersetzungen um Baumängel aus. Aber auch Fragen der Vergütung
von Bauleistungen, Fragen zu tatsächlichen oder vermeintlichen Mängeln
von Architektenleistungen und alle weiteren im Zusammenhang mit einem Bauvorhaben
auftauchenden rechtlichen Fragen werden Ihnen von unserer Kanzlei kompetent
beantwortet.
Das Baurecht hat sich in den letzten Jahrzehnten zu einem der kompliziertesten
und umfangreichsten Spezialgebiete des Zivilrechts entwickelt. Jeder, der heute
mit einem Bauvorhaben befasst ist, benötigt deshalb die Beratung durch
erfahrene Spezialisten auf dem Gebiet des Bau- und Architektenrechts. Fehler in
der Abwicklung von Bau- und Architektenverträgen wirken sich oft erst
wesentlich später mit schwerwiegenden, oft wirtschaftlich tiefgreifenden
Konsequenzen aus. Unsere Kanzlei verfügt über langjährige Erfahrung und
fundierte Spezialisierung auf dem Gebiet des Baurechts.
Ihr Ansprechpartner für fie Vertretung von Bauherren sowie Unternehmern ist
Rechtsanwalt Wilhelm Graue.
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