Die ganz überwiegende Zahl der berufstätigen Bundesbürger sind sogenannte "
abhängig Beschäftigte" und damit Arbeitnehmer im Sinne des Arbeitsrechts.
Damit regelt das Arbeitsrecht einen zentralen Bestandteil des Lebens von vielen
Menschen.
Sinn und Zweck des Arbeitsrechts ist es, rechtliche Rahmenbedingungen für Arbeitnehmer
und Arbeitgeber zu schaffen. Der Arbeitnehmer ist in den allermeisten Fällen derjenige,
der in viel größerem Maße als der Arbeitgeber auf den Bestand und die ordnungsgemäße
Durchführung des Arbeitsverhältnisses angewiesen ist. Aus diesem Grund stellen die
meisten arbeitsrechtlichen Gesetze Schutzvorschriften zugunsten des Arbeitnehmers dar.
Nur mit Hilfe eines auf dem Gebiet des Arbeitsrechts bewanderten Rechtsanwalts ist
es auch aufgrund der Komplexität des Arbeitsrechts für den einzelnen Arbeitnehmer
nachvollziehbar, ob eine Kündigung rechtswidrig ist, ob der Arbeitgeber Abmahnungen
aussprechen oder Leistungen einbehalten darf, oder ob ein Zeugnis den rechtlichen
Anforderungen entspricht.
Selbstverständlich betreuen und beraten wir auch Arbeitgeber. Für den Arbeitgeber
ist es aufgrund umfangreicher Gesetzgebung und differenzierter Rechtsprechung heute
nahezu unmöglich, ohne gesonderte Rechtsabteilung arbeitsrechtliche Folgen von personellen
Entscheidungen und Maßnahmen abzuschätzen. Hier stehen wir als kompetente Ansprechpartner
zur Verfügung.
Ihr Ansprechpartner ist Rechtsanwalt Wilhelm Graue.
zurück
|